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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen von uns ausschließlich
aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Sie haben auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Erklärungen
des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie werden erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung des Auftrages
rechtswirksam.
2. Lieferfrist
Die Lieferzeit ist nach bestem Ermessen angesetzt; Lieferfristen und -termine
gelten aber nur als annähernd, wenn wir sie nicht ausdrücklich
und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Bei Nichteinhaltung
der Lieferfrist, ist der Kunden zur Setzung einer angemessenen Nachfrist
von mindestens jedoch 2 Wochen sowie der Erklärung, danach die Leistung
nicht mehr entgegenzunehmen verpflichtet, sofern die Nichteinhaltung nicht
auf unabwendbare Gewalt, Gläubigerverursachung oder Veränderung
der für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlichen Umstände
beruht. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges,
bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den
Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten,
gleichviel ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eingetreten sind,
so z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen,
Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen und dergleichen. Wird durch diese
Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von
Lieferverpflichtungen frei und entfallen etwa hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche
und Rücktrittsansprüche des Kunden, so gelten die gleichen Rechtsfolgen
für seine Abnahmeverpflichtung. Im Falle von Lieferverzug oder Unmöglichkeit
entfallen Ersatzansprüche des Kunden, wenn sich dieser von den Rechtsfolgen
der Vertragsverletzung freimachen kann.
3. Lieferbedingungen, Preise, Verpackung und Versand
Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der Ware
bzw. Leistung. Alle genannten Preise sind Euro-Preise ausschließlich
Verpackung und Versand. Hinzugerechnet wird die Mehrwertsteuer in der
jeweils gesetzlichen Höhe. Unsere Preise sind die, in der schriftlichen
Auftragsbestätigung genannten Preise. Sollten aus Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben Änderungen der Kosten z.B. Löhne,
Werkstoffe und/oder Energie eintreten, so sind wir berechtigt, den Preis
entsprechend zu ändern. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung
gelten die am Liefertag gültigen Preise. Soweit nicht anders vereinbart,
sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der Kunde kann nur solche Forderungen aufrechnen die rechtskräftig
festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht
zu. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder
Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig.
Zur Entgegennahme von Schecks sind wir nicht verpflichtet, sie werden
unter dem Vorbehalt jederzeitigen Rückgaberechts erfüllungshalber
angenommen. Gerät der Kunden in Verzug, sind wir berechtigt, vom
Verzugszeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem geltenden
Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz der EZB
zu berechnen. Die Verzugszinsen werden für jeden begonnenen Kalendermonat
für den gesamten Monat fällig. Wir sind berechtigt, Zahlungen
zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Anderslautenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
4. Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr
geht auf den Kunden über, sobald die bestellte Lieferung unser Lager
verlässt oder 7 Tage nachdem die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt
wurde, dies gilt auch für die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung, unabhängig davon, wer die
Frachtkosten trägt. Sofern nicht frachtkostenfreie Lieferung vereinbart
ist, erfolgt jede Versendung auf Rechnung des Kunden. Versicherungen gegen
Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf
Kosten des Kunden vorgenommen. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie
unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte
aus Ziffer 5. entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
5. Gewährleistung
Die Garantie beginnt mit der Auslieferung. Sie erlischt, wenn vom Kunden
oder Dritten Reparaturen oder Veränderungen am Liefergegenstand ohne
unsere Zustimmung, Manipulation an unseren Siegelaufklebern vorgenommen
oder angebrachte Seriennummern entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
Sie erlischt außerdem, wenn Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen
nicht befolgt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden,
die durch übermäßige Beanspruchung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen
entstanden sind. Es erfolgt grundsätzlich keine Gewährleistung
bei Kompatibilitätsproblemen des Systems, die durch die Installation
von Software bzw. die Einbindung von Hardware durch den Kunden oder von
ihm beauftragten Dritten hervorgerufen worden sind. Dies gilt ebenfalls,
wenn der Kunde abweichend von unserer Empfehlung explizit auf spezielle
Bauteile/-gruppen oder Systemkonfigurationen besteht. Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Toner, Farbbänder,
Disketten, Aufzeichnungskassetten, Druckköpfe usw. Handelt es sich
um gebrauchte Gegenstände oder um Gegenstände, bei denen Teile
des ursprünglichen Liefergegenstandes fehlen und wurde der Kunde
ausdrücklich darauf hingewiesen, so erfolgt die Lieferung unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung. Für Mängel der Ware, zu denen
auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie
folgt: Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen müssen - bei
offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens eine
Woche nach dem Empfang der Ware - bei nachweislich versteckten Mängeln
unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder
telegraphisch bei uns eingehen. Bei Auftreten von Mängeln ist die
Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Beanstandungen können nur
berücksichtigt werden, wenn entsprechende Liefer- oder Kaufnachweise
und eine aussagefähige Fehlerbeschreibung vorgelegt werden. Werden
Mängel nicht innerhalb der Frist angezeigt, so gilt die Ware als
genehmigt. Nur wenn wir eine uns gestellte Nachfrist verstreichen
lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt
oder von uns verweigert wird, steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht
zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Im übrigen werden die über
die Nachbesserung und Ersatzlieferung hinausgehenden Ansprüche des
Kundens, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Insbesondere
übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden, weder für
mittelbare noch unmittelbare, Haftung für gespeicherte Daten und
Verluste hieraus. Wir können die Annahme zurückgelieferter Produkte
verweigern, wenn wir nicht vom Grund der Rücksendung unterrichtet
wurden. Anerkannte Mängel beseitigen wir unentgeltlich nach unserer
Wahl entweder bei uns im Hause oder im Unternehmen des Kundens. Begleitkosten,
wie etwa für Verpackung, Fahrtkosten, Transport, etc., trägt
der Kunde. Durch die Instandsetzung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung
wird die Gewährleistungspflicht zeitlich nicht verlängert.
· Auf alle von uns an Endkunden gelieferten Geräte und Baugruppen
gewähren wir eine Garantie entsprechend Herstellerangaben. In
der Regel sind das 2 Jahre. Eine Garantieverlängerung
ausgewählter Produkte bzw. Hersteller wird ausgewiesen.
· Bei von uns gelieferten Geräte und Baugruppen an Händler
und Wiederverkäufer, zu speziellen Preisen und Konditionen, gewähren
wir eine Garantie von sechs Monaten, soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde.
· Eine Garantieverlängerung gegen Aufpreis ist möglich.
· Die Erstbearbeitung von Reklamationen während der Garantiezeit
erfolgt innerhalb von 2 Werktagen, Voraussetzung ist die Angabe der Lieferschein-
oder Rechnungsnummer.
· Für unberechtigt erhobene Garantieforderungen stellen wir
eine Rechnung in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, mindestens
in Höhe von 25 €.
· Nach Ablauf der Garantiezeit besteht die Möglichkeit, einen
Service-, bzw. Wartungsvertrag mit unserer Firma abzuschließen.
6. Sonstige Schadensersatzansprüche
Eine weitergehende Haftung über unmittelbar im Liefergegenstand entstandene
Schäden hinaus ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Integration
der Liefergegenstände in andere technische Anlagen. Hierzu zählen
ebenfalls Schäden, die durch unsachgemäßen oder grob fahrlässigen
Umgang mit dem Liefergegenstand entstanden sind. Schadensersatzansprüche
aus positiver Vertragsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
(culpa in contrahendo) oder aus unerlaubter Handlung sind gegenüber
uns und unseren Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen
es sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
/ wesentlicher vorvertraglicher Pflichten (Kardinalspflichten) handelt.
Haften wir infolge leichter Fahrlässigkeit, so ist der Anspruch auf
Ersatz des typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt;
im Falle der culpa in contrahendo oder der positiven Vertragsverletzung
haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen
Bezahlung einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei Kaufleuten
behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung einschließlich
etwaiger Nebenforderungen vor. Eine Weiterveräußerung an Dritte
vor vollständiger Bezahlung ist dem Kunden nicht gestattet, außer
es gehört zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden,
an Dritte weiterzuveräußern. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten
Weiterveräußerung an Dritte tritt uns der Kunde bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Fakturabetrages (inkl. MwSt.) ab, die
ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne
oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Im Fall
berechtigter Weiterveräußerung bleibt der Kunde zum Forderungseinzug
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt davon unberührt. Im Fall der berechtigten Weiterveräußerung
verpflichten wir uns, nicht selbst einzuziehen, wenn der Kunde nicht im
Zahlungsverzug ist und seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat für Pflege und
Instandhaltung des Liefergegenstandes zu sorgen und jeden Wechsel seines
Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen
und der Kunde ist zu seiner Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme
des Liefergegenstandes liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten
dies ausdrücklich erklärt. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt
vor bei einer Pfändung des Liefergegenstandes. In den Fällen
der Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde bei vertragswidrigem
Verhalten verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner
bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die
notwendigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung
mitzuteilen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in
den Liefergegenstand hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen
zuzuleiten. Bei der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen
Forderung gilt folgendes: Ist der Kunde nicht im Handelsregister eingetragen,
so gelten die Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes. Ist er im Handelsregister
eingetragen, so können wir über die Vorbehaltsware nach bestem
Ermessen frei verfügen. Der erzielte Erlös der Verwertung wird
abzüglich entstandener Kosten und Zinsen auf den ausstehenden Kaufpreis
angerechnet. Uns abgetretene Forderungen können wir direkt bei Dritten
einziehen. Hierbei erfolgt wiederum ein Abzug der uns entstandenen Kosten
und Zinsen der fälligen Forderung. Uns überlassene Sicherheiten
werden auf Verlangen des Kunden herausgegeben, wenn sie einen Wert über
20% gegenüber dem Liefergegenstand haben, für den die Sicherheit
übereignet wurde.
8. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter
Wird der Kunde wegen Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung
der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat
er uns unverzüglich darüber zu informieren. Ist der Liefergegenstand
mit Rechten Dritter, die gegen den Kunden geltend gemacht werden können,
behaftet (Rechtsmangel), so sind wir berechtigt, den Rechtsmangel innerhalb
angemessener Frist durch entsprechende Änderung oder Ersatzlieferung
zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehende
Kosten tragen wir. Anderenfalls ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Sind wir zur Beseitigung
des Rechtsmangels nicht in der Lage, sind Schadensersatzansprüche
des Kundens wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von Punkt 6 begrenzt.
Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kundens auf Rücktritt
vom Vertrag und die Geltendmachung der entstandenen Aufwendungen, die
dem Kunden durch die Rechtsverfolgung Dritter entstanden sind.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden,
gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
DSGVO zu verarbeiten.
11. Schlussbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Ausnahme der besonderen
Lizenzbestimmungen. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen
der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dresden. Dies gilt für
alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten implizit auch für Wechsel- und Scheckklagen.
Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen begründeten
Gerichtsstand zu verklagen. (3) Es gilt ausschließlich deutsches
Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. (4) Sollte
eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten
wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
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